Die WLTP-Angabe und die reale Reichweite von E-Autos weichen oft voneinander ab.
Wo hast du da rausgelesen, dass es um reale Reichweite ging?
Es wurde das Auto auf dem Prüfstand unter WLTP-Bedingungen geprüft und die Abweichung dieser Prüfung nach WLTP-Bedingungen ist relevant.
Vielleicht sind Berichte aus den Juristen-Presse da etwas näher am Urteilstext:
Zitat
Im konkreten Fall erreichte das E-Auto unter WLTP-Bedingungen nur 282 Kilometer statt der beworbenen 332 bis 341 Kilometer.
Der Aufwand dafür ist natürlich enorm. Es geistern ja immer wieder Nutzerberichte durch die Foren, bei denen Akkudefekte vorliegen, aber die Werkstatt partout keine Defekte erkennen will und man ihnen das immer erst mit externen Gutachten nachweisen muss oder aber das Auto dann irgendwann mit einer nicht mehr zu verleugnenden Fehlermeldung abrupt stehen bleibt. Das scheint mir hier ähnlich zu sein, nur das der Käufer wohl so die Schnauze voll hatte, dass er die Unfähigkeit seiner Werkstatt genutzt hat über diesen gerichtlichen Weg sein Auto zurück zu geben. Die Marke zu nennen wäre natürlich interessant gewesen... Mein erster Tipp wäre MG mein Zweiter KIA.