Und immer schön dran denken, dass eure Wallbox ab einer Leistung von 4,2 kW als steuerbarer Verbraucher gilt. Dafür seid ihr als Anlagenbetreiber verantwortlich und müsst die nötige Infrastruktur bis zum Zählerkasten bereitstellen. Ab da übernimmt dann das EVU.