Beim Thema Anhängelast hat sich ein Absatz aus der Verbrennerzeit erhalten:
ZitatDie angegeben Anhängelasten gelten nur für Höhen bis 1000 m über dem Meeresspiegel. Da aufgrund steigender Höhenlage die Motorleistung sinkt und damit auch die Steigfähigkeitabnimmt, sinkt auch die zulässige Anhängelast entsprechend. Für jede weitere angefangene 1000 m Höhe muss das Gespanngewicht um 10 % verringert werden.