z. B. wegen entgangener THG-Quote
Damit hat weder der Händler noch Cupra was zu tun, das ist gegenstandslos und so gesehen "dein Problem". Hast das Auto ja am Ende auch erst später und beim Leasing dadurch quasi ein "längeres" Leasing und währenddessen keine Kosten.
Aber entsprechend deines Vertrages hast du bei starker Verzögerung ggü. dem unverbindlichen Lieferzeitpunkts das Recht auf Nachforderung und ggf. (gedeckeltem) Schadensersatz. Ich denke das üblichste wäre in der Praxis ein Ersatzwagen in der Zeit, aber das musst du mit deinem Händler klären. Ein erster Blick in den Leasingvertrag lohnt sich da allerdings, da steht auf jeden Fall einiges zu drin. Wenn sich alle querstellen sollten, hilft aber meist nur der Weg zum Anwalt, das muss man wollen. Hängt dann sicher davon ab, wie sehr man auf's Auto angewiesen ist und einen Altwagen ggf. schon abgegeben hat, bald abgeben wird oder das bisherige Leasing nicht verlängert werden kann.