Beiträge von Paseg90

    Hallo,Olli, danke für die Info, dann werde ich mal bei Cupra fragen, wann sie mir meinen Link schicken? Habe meinen ja erst 7 Wochen 😉

    Gibt es denn die Option Digitaler Schlüssel im Infotainment ?
    Vielleicht kann man das jetzt darüber hinzufügen - die E-Mail bekommt man nach meiner Auskunft nach, wenn man das erste Mal den Hauptnutzer einrichtet.

    Ich verstehe ganz gut was ihr hier schreibt. Ich bin selber Mieter mit Balkonkraftwerk und auf die öffentlichen Ladesäulen angewiesen, da mein Vermieter ein entsprechendes Gutachten vorgelegt hat, dass an meinem Stellplatz wohl keine Lademöglichkeit möglich ist.
    Auch verstehe ich, dass man sich zunächst nicht in Unkosten stürzen will. Ich würde einfach vorab, wenn nicht schon geschehen, einen Elektrobetrieb zu Rate ziehen um die CEE prüfen zu lassen.

    Da reden wir dann nicht mehr über tausende Euro sondern rein um die Arbeitszeit des Elektrikers und das Prüfen.

    Ich hatte damals auch mit dem Gedanken einer CEE mit mobiler Ladelösung gespielt, jedoch wegen der Steuerung durch den Netzbetreiber schnell wieder verworfen.
    Gerade auch, weil die Übergangsfrist nur noch bis 2028 greift und man danach sowas eh nachzurüsten hat.


    Amortisiert sich über die günstigen Heimstrompreise? Du meinst gegenüber einem Verbrenner?

    Ich meinte privates zu öffentlichen Laden. Da sind bei uns, bei den zugegebener Maßen verdammt guten kWh-Preisen des Stromvertrages, mal locker 6€ Ersparnis pro 100km drin.
    Ungeachtet vom Preis den man aktuell für Benzin oder Diesel aufruft.

    Ich verstehe ehrlich gesagt nicht ganz, warum man sich gegen die Installation einer festen Wallbox entscheidet, wenn die Möglichkeit dazu besteht (z. B. als Hausbesitzer oder mit einem kooperativen Vermieter).


    Für den neuen R5 meiner Mutter haben wir eine neue Unterverteilung in der Garage installieren lassen – inklusive FIs und Leitungsschutzschaltern für Steckdosen, Beleuchtung sowie zwei Wallboxen und eine Easee-Wallbox (auf 11 kW gedrosselt, wegen zusätzlicher 22kW Freigabe Netzbetreiber) inklusive Fernsteuereinrichtung nach § 14a EnWG, komplettem E-Check und der vorgeschriebenen Lademessung.


    Gesamtkosten: 3.500 €.



    Von den Gesamtkosten lassen sich fast 2.000 € (für die reinen Arbeitskosten) im Rahmen der Handwerkerleistungen über die Einkommensteuer geltend machen.

    Das sind gerade einmal rund 10 % des Neuwagenpreises – und die Investition amortisiert sich über die günstigen Heim-Strompreise bei uns bereits nach ca. 30.000 km.

    Lädt man zusätzlich eigenen PV-Strom, geht das sogar noch deutlich schneller.



    Zudem muss man – wie joba bereits geschrieben hat – auch bei jeder mobilen Ladelösung die Fähigkeiten des Stromnetzes im Gebäude beachten.

    Ein E-Check der Zuleitung und Steckdosen, wie auch die Übereinstimmung der Herstelleranforderungen sollte hier meiner Meinung nach das absolute Minimum sein.



    Zu §14 EnWG:


    Ladeeinrichtungen mit einer Leistungsaufnahme unter 4,2 kW sind von der Regelung ausgenommen. Das heißt: Wer rein über eine Schuko-Steckdose lädt, ist fein raus.


    Alle steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen, Klimageräte, Stromspeicher und eben auch Wallboxen mit mehr als 4,2 kW Ladeleistung müssen jedoch seit 01.01.2024 über eine Möglichkeit zur Leistungsregelung verfügen.


    Dabei spielt es rechtlich leider keine Rolle, ob dort eine fest verdrahtete Wallbox oder eine CEE-Steckdose hängt, die primär als Ladeeinrichtung genutzt wird.


    Wenn im Haus ohnehin schon ein HEMS (z. B. wegen Speicher oder Wärmepumpe) vorhanden ist, kann das Drosselsignal der Netzbetreiber meist einfach per API an die Ladebox weitergegeben werden.

    Überwiegend ENBW Schnelllader.
    Wenn man dann doch mal auf 100% oder so muss wird die AC-Säule von den Stadtwerken vor Ort genutzt- die aber leider deutlich teurer ist.
    Wallbox in der Tief-/Sammelgarage wurde on unser Hausverwaltung mit entsprechendem Gutachten (warum und wieso sowas überhaupt nicht möglich ist) beantwortet.