Lieferverzögerung bei Leasing, Möglichkeiten und Lösungen

  • Hallo zusammen,

    welche Rechte und Lösungsmöglichkeiten gibt es bei einer Lieferverzögerung beim Leasingfahrzeug?


    Bei wem müssen Ansprüche geltend gemacht werden, beim Händler, Hersteller oder der Leasinggesellschaft und in welcher Form?


    Hat jemand Erfahrungen mit Ersatzmobilität, Vertragsänderung, Nachlass oder Rücktritt vom Vertrag?

    Raval Endurance Plus Launch Edition

    Fjord Blue

    Bestell am 28.04. soll Ende Oktober / Anfang November eintreffen

    Lieferung benötigt November Oktober 2026

  • Leasing. Habe in Sachen Leasing schon einiges durch. Inklusive kompletter Rückabwicklung des Leasingvertrags mit Anwalt usw.

    Der Händler / Dein Autohaus ist dein Ansprechpartner

    Erfolgreich für dich?
    Erzähl gerne mal wie du angefangen hast und wie es zu Ende gegangen ist.


    Hier soll es um die verspätete Lieferung nach dem Liefertermin gehen und was wer wie getan hat.
    Meine frage daher mit dem kopierten Auszug aus dem Leasingvertrag von der "AVEMO", dieser ist identisch zu meinem Raval Vertrag.

    Wer ist Leasinggeber, meiner Meinung die Leasinggesellschaft.


    VI. Lieferung und Lieferverzug

    1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart

    werden können, sind in Textform anzugeben. Lieferfristen beginnen mit

    Vertragsabschluss.


    2. Frühestens sechs Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefer-

    termins oder einer unverbindlichen Lieferfrist kann der Leasingnehmer den

    Leasinggeber auffordern, zu liefern. Bei Fahrzeugen, die beim Leasinggeber

    oder verkaufenden Betrieb vorhanden sind, verkürzt sich diese Frist auf 14 Tage.

    Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Leasinggeber in Verzug.

    Besteht ein Anspruch des Leasingnehmers auf Ersatz eines Verzugsschadens,

    beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Leasinggebers auf höchs-

    tens 5% des Fahrzeugpreises entsprechend der unverbindlichen Preis-
    empfehlung des Fahrzeugherstellers zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.


    3. Will der Leasingnehmer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder

    Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Leasinggeber nach

    Ablauf der betreffenden Frist gemäß Ziffer 2, Satz 1 oder 2 dieses Abschnitts

    eine angemessene Frist zur Lieferung setzen.


    4. Besteht ein Anspruch des Leasingnehmers auf Schadensersatz statt der Leis-

    tung, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 25% des

    Fahrzeugpreises entsprechend der unverbindlichen Preisempfehlung des

    Fahrzeugherstellers zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.


    5. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten,

    kommt der Leasinggeber bereits mit Überschreiten des Liefertermins oder der

    Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Leasingnehmers bestimmen sich dann nach

    Ziffer 2, Satz 4, Ziffer 3 und Ziffer 4 dieses Abschnitts.


    6. Die Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse dieses Abschnitts gelten

    nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung

    von Pflichten des Leasinggebers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines

    Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder

    Gesundheit.


    7. Höhere Gewalt oder beim Leasinggeber oder dessen Lieferanten eintretende

    sonstige nicht vorhersehbare Ereignisse (z. B. Betriebsstörungen, Krieg, Natur-

    katastrophen, Aufruhr, Unterbrechung des Transportwesens, Engpässe in der

    Lieferantenkette, Schiffbruch, Streik, Aussperrung, Beschlagnahme, Blockade,

    Feuer, behördliche Anordnungen oder Pandemien), die den Leasinggeber ohne

    eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum

    vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern

    die in Ziffern 1 bis 3 und 5 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um

    die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Der

    Leasingnehmer kann vom Vertrag zurücktreten, sofern entsprechende Stö-

    rungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten führen. Andere

    Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.

    Raval Endurance Plus Launch Edition

    Fjord Blue

    Bestell am 28.04. soll Ende Oktober / Anfang November eintreffen

    Lieferung benötigt November Oktober 2026

  • Ich Lease zum ersten Mal.

    Leasinggeber ist Seat Leasing. Im Vertrag steht, dass der Leasinggeber 6 Wochen nach unverbindlichen Liefertermin zur Lieferung aufgefordert werden kann und noch einige weitere Bestimmungen was in dem Fall gilt.

    Als Ansprechpartner würde ich auch den Händler sehen. Wobei die VW Financial Services (zu denen auch Seat Leasing gehört) eigene Kontaktmöglichkeiten hat.

    Sollte die Kommunikation mit dem Händler schwierig sein, würde ich es aber ggf. direkt beim Leasinggeber versuchen.

    Damit ist meine Erfahrung mit dem Thema erschöpft.


    Edit: Oben links im Vertrag steht bei mir, recht klein: SEAT Leasing - nachstehend Leasinggeber genannt

    Im Vertrag muss angegeben sein wer Leasinggeber und wer Nehmer ist

    Raval Endurance Dynamic Plus, bestellt 28.4.2026, vsl. Lieferung KW 40 - KW 49