Man hat normalerweise keinen "Kaufvertrag" als alleiniges Dokument. Man tätigt zuerst eine "verbindliche Bestellung" (da unterschreibst du) und bekommt dann irgendwann in den nächsten Wochen eine "Auftragsbestätigung"/"Annahme der Bestellung", die unterschreibt dein Händler. In Letzterer steht die Komissionsnummer drin, wenn nicht kannst du sie spätestens dann erfragen. Beide Dokumente sind rechtlich "Willenserklärungen", Beides zusammen der "Kaufvertrag".
Oder beim Leasing, da hast du einen Leasing-Antrag und eine Leasing-Bestätigung. Manchmal kann das auch mal so schnell gehen, dass du die Bestätigung schon direkt mit bekommst, das hängt aber davon ab, welche Bank da ggf. beteiligt ist, weil zumindest beim Leasing ist die ja als dritter Beteiligter im Rechtsgeschäft mit beteiligt und muss ihr Go geben, und am Ende auch wie kompetent dein Berater / Verkäufer die administrativen Prozesse im Griff hat, sprich den Computer bedienen kann, und ob er von seinem Vorgesetzten überhaupt die Zusage hat die Geschäfte schon bis zum Kaufvertrag rechtskräftig abzuschließen, bzw. ob die Firma ihre IT das überhaupt zulässt. In vielen größeren Autohäusern muss das ja erst seinen Verwaltungsweg gehen und die Verkäufer sind manchmal, nur dazu da Kunden zu bequatschen und Formulare auszufüllen, Unterschriften einzusammeln, dürfen aber gar nicht selbst rechtsgültig "verkaufen".
Endlich löst jemand das Rätsel. Also ist mit der Leasingbestätigung der Drops gelutscht?
Ich hatte den Antrag als auch die Bestätigung in einer Mail zur Unterschrift erhalten. Dort waren auch die Zusatzbedingungen des Autohauses dabei.
Danach habe ich per Post oder Mail nichts erhalten.
Der Key war bereits in den Zusatzbedingungen aufgeführt.