Lieferverzögerung bei Leasing, Möglichkeiten und Lösungen

  • Hallo zusammen,

    welche Rechte und Lösungsmöglichkeiten gibt es bei einer Lieferverzögerung beim Leasingfahrzeug?


    Bei wem müssen Ansprüche geltend gemacht werden, beim Händler, Hersteller oder der Leasinggesellschaft und in welcher Form?


    Hat jemand Erfahrungen mit Ersatzmobilität, Vertragsänderung, Nachlass oder Rücktritt vom Vertrag?

    Raval Endurance Plus Launch Edition

    Fjord Blue

    Bestell am 28.04. soll Ende Oktober / Anfang November eintreffen

    Lieferung benötigt November Oktober 2026

  • Leasing. Habe in Sachen Leasing schon einiges durch. Inklusive kompletter Rückabwicklung des Leasingvertrags mit Anwalt usw.

    Der Händler / Dein Autohaus ist dein Ansprechpartner

    Erfolgreich für dich?
    Erzähl gerne mal wie du angefangen hast und wie es zu Ende gegangen ist.


    Hier soll es um die verspätete Lieferung nach dem Liefertermin gehen und was wer wie getan hat.
    Meine frage daher mit dem kopierten Auszug aus dem Leasingvertrag von der "AVEMO", dieser ist identisch zu meinem Raval Vertrag.

    Wer ist Leasinggeber, meiner Meinung die Leasinggesellschaft.


    VI. Lieferung und Lieferverzug

    1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart

    werden können, sind in Textform anzugeben. Lieferfristen beginnen mit

    Vertragsabschluss.


    2. Frühestens sechs Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefer-

    termins oder einer unverbindlichen Lieferfrist kann der Leasingnehmer den

    Leasinggeber auffordern, zu liefern. Bei Fahrzeugen, die beim Leasinggeber

    oder verkaufenden Betrieb vorhanden sind, verkürzt sich diese Frist auf 14 Tage.

    Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Leasinggeber in Verzug.

    Besteht ein Anspruch des Leasingnehmers auf Ersatz eines Verzugsschadens,

    beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Leasinggebers auf höchs-

    tens 5% des Fahrzeugpreises entsprechend der unverbindlichen Preis-
    empfehlung des Fahrzeugherstellers zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.


    3. Will der Leasingnehmer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder

    Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Leasinggeber nach

    Ablauf der betreffenden Frist gemäß Ziffer 2, Satz 1 oder 2 dieses Abschnitts

    eine angemessene Frist zur Lieferung setzen.


    4. Besteht ein Anspruch des Leasingnehmers auf Schadensersatz statt der Leis-

    tung, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 25% des

    Fahrzeugpreises entsprechend der unverbindlichen Preisempfehlung des

    Fahrzeugherstellers zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.


    5. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten,

    kommt der Leasinggeber bereits mit Überschreiten des Liefertermins oder der

    Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Leasingnehmers bestimmen sich dann nach

    Ziffer 2, Satz 4, Ziffer 3 und Ziffer 4 dieses Abschnitts.


    6. Die Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse dieses Abschnitts gelten

    nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung

    von Pflichten des Leasinggebers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines

    Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder

    Gesundheit.


    7. Höhere Gewalt oder beim Leasinggeber oder dessen Lieferanten eintretende

    sonstige nicht vorhersehbare Ereignisse (z. B. Betriebsstörungen, Krieg, Natur-

    katastrophen, Aufruhr, Unterbrechung des Transportwesens, Engpässe in der

    Lieferantenkette, Schiffbruch, Streik, Aussperrung, Beschlagnahme, Blockade,

    Feuer, behördliche Anordnungen oder Pandemien), die den Leasinggeber ohne

    eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum

    vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern

    die in Ziffern 1 bis 3 und 5 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um

    die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Der

    Leasingnehmer kann vom Vertrag zurücktreten, sofern entsprechende Stö-

    rungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten führen. Andere

    Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.

    Raval Endurance Plus Launch Edition

    Fjord Blue

    Bestell am 28.04. soll Ende Oktober / Anfang November eintreffen

    Lieferung benötigt November Oktober 2026

  • Ich Lease zum ersten Mal.

    Leasinggeber ist Seat Leasing. Im Vertrag steht, dass der Leasinggeber 6 Wochen nach unverbindlichen Liefertermin zur Lieferung aufgefordert werden kann und noch einige weitere Bestimmungen was in dem Fall gilt.

    Als Ansprechpartner würde ich auch den Händler sehen. Wobei die VW Financial Services (zu denen auch Seat Leasing gehört) eigene Kontaktmöglichkeiten hat.

    Sollte die Kommunikation mit dem Händler schwierig sein, würde ich es aber ggf. direkt beim Leasinggeber versuchen.

    Damit ist meine Erfahrung mit dem Thema erschöpft.


    Edit: Oben links im Vertrag steht bei mir, recht klein: SEAT Leasing - nachstehend Leasinggeber genannt

    Im Vertrag muss angegeben sein wer Leasinggeber und wer Nehmer ist

    Raval Endurance Dynamic Plus, bestellt 28.4.2026, vsl. Lieferung KW 40 - KW 48

  • Am besten wendest du dich an den Verkaufsleiter von deinem betreuenden Autohaus. Die Dispo bzw. Der Verkauf führt dann die Gespräche mit der Leasing + Hersteller.


    Frag nach dem bestätigten Liefetermin aus dem Herstellerinternen System NADIN. (Lass dir am besten einen Screenshot davon geben)Ist dieser um einen Tag überschritten hast du einen Mobilitätsanspruch.

    Hast du seit deiner Bestellung Änderungen am Vetrag vorgenommen? Falls ja ändert sich der bestätigte Liefertermin.


    Die Seat Leasing gehört zur VW Leasing. Also da ist das egal. Fährst du momentan ein Fahrzeug aus dem VW-Konzern, welches geleast wurde? Falls ja besteht die Möglichkeit einer stillschweigenden Verlängerung. Aber am besten schreibst du deinen Verköufer und seinen Verkaufsleiter an. Und rufst dann im Anschluss mal beim Verkaufsleiter an. Mobilitätsanspruch sollte definitiv gegeben sein. Ich habe mein Auto am 02.05 bestellt mit Wunschliefetermin Oktober (bestätigter Liefertermin ist bei mir der 15.10. -> In Prduktion dann KW 46). Da ich davon ausgehe, dass bei dir schnellstmöglich ist, wird dein Liefetermin davor sein. Bzgl Schadenersatzanrpuch oder ähnlichen würde ich mich an einen Anwalt wenden. Ich glaube da kann dir hier wenig weitergeholfen werden

  • Guten Tag, ich habe für mein Fahrzeug einen bestätigten Liefertermin vom 30.08. bis zum 20.09.erhalten.

    Ich habe gerade mit meinem Händler bezüglich eines Ersatzwagens telefoniert.

    Dieser teilte mir mit, dass ich aufgrund einer vierwöchigen Karenzzeit erst ab dem 19.10. Anspruch auf einen Ersatzwagen hätte.

    Ist diese Aussage so korrekt?

  • Guten Tag, ich habe für mein Fahrzeug einen bestätigten Liefertermin vom 30.08. bis zum 20.09.erhalten.

    Ich habe gerade mit meinem Händler bezüglich eines Ersatzwagens telefoniert.

    Dieser teilte mir mit, dass ich aufgrund einer vierwöchigen Karenzzeit erst ab dem 19.10. Anspruch auf einen Ersatzwagen hätte.

    Ist diese Aussage so korrekt?

    Nein eigentlich nicht. Die 4Wochen treffen nur auf Firmenkunden zu. Privatpersonen haben laut Hersteller einen Tag nach überschreiten des bestätigten Liefertermins Anspruch. Frag mal nach einer schriftlichen Bestätigung vom Hersteller bzgl. der Karenzzeit. Sag das der Hersteller bei Privatpersonen eigentlich nach einem Tag einen Ersatzwagen stellt. Befindet sich dein Auto denn in Produktion? Oder erst geplant im November?