Zudem muss alles über 11KW vom Energieversoger genehmigt werden, bzw. hat das Recht abzulehnen.
LAdekabel für Anschluß an 32A Drehstromdose
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Es gibt mobile Wallboxen (z.B. NRGkick 32A) die bis zu 32 A / 22 kW liefern können !!!
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Alles mit Schuko Stecker ist genehmigungsfrei und auch/ weil unter 4,2 kW. Bei CEE Geräten, also drei Phasen 400V und 16 oder 32 A ist man deutlich drüber und damit melde bzw. genehmigungspflichtig und im Bereich von § 14a EnWG
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Richtig, auch mobile Wallboxen müssen angemeldet werden. 22KW müssen genehmigt werden.
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Hier werden wild verschiedenste Regelungen durcheinander gebracht. Vielleicht bringt das mal etwas Licht ins Dunkel.
1) Da gib es einmal das Gesetz, z.B. $14a EnWG und weitere Paragrafen, die regelt was der Netzbetreiber abregeln darf (Dauerstromverbraucher > 4,2kW) im Gegenzug gibt es eine finanzielle Entlastung, die drei Module die von pauschalen Rabatt auf Netzentgelte über prozentualen Rabatt auf Verbrauch bis hin zu zeitvariablen Netzentgelten gehen. Das erforder natürlich eine "Anmeldung"
2) Diese Anmeldung regelt wiederum eine Verordnung, konkret Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) §19
3) Dann gibt es noch die Normen z.B. VDE-AR-N 4100 und diverse andere die dann festlegen wie etwas technisch ausgelegt werden muss.4) Darauf basierend bauen dann die Fürstentümer der Netzbetreiber ihre Teilnehmer Anschluss Bedingungen über die meist über all das zusammen nochmal den Vogel abschießen und mit haarsträubenden eigenen Vorstellungen daher kommen.
Daraus ergeben sich dann folgend Fakten:-> Wallboxen sind sogenannte Dauerstromverbraucher sobald sie > 4,2 kW Leistung ziehen.
-> Technisch geht das natürlich nur über Festanschluss oder über CEE. Dabei sind Normen einzuhalten wie z.B. separate Absicherung und Fehlerstrom-Gleichstrom-Überwachung vorzusehen.-> Schukostecker dürfen nach neuerster Norm (DIN VDE 0620-2) als Dauerstromverbrauch innerhalb 3h max 7,36kWh durchleiten - daraus ergibt sich für einen Ladeziegel eine maximal zulässige Stromstärke von 10 Ampere! 16 Ampere sind an Schuko nur noch kurzzeitig erlaubt. Alles darüber ist zwar nicht verboten (Normen sind kein Gesetz) aber man macht all das auf eigene Gefahr, Versicherungen werden sich im Zweifel darauf berufen.
-> Weder Gesetz, Verordnungen, noch eine Norm schreiben vor, dass Steckverbindungen (CEE) unzulässig wären. Dass es mind. ein Netzbetreiber in seinen TAB vorschreibt - ist dann zur Kenntnis zu nehmen. Das ist aber je nach Wohnort dann ganz individuell. Also auch Mobile Wallboxen mit CEE bis 32 Ampere (22 kW) sind deswegen grundsätzlich erlaubt. Meiner Meinung nach überschreitet solch eine Regelung eines Netzversorgers seine Kompetenzen, weil alles was sich hinter dem Stromzähler befindet und nicht gesetzlich erwähnt ist darf er schlicht nicht regeln oder einfordern. Das dürfte als unzulässiges hineinregieren in privates Eigentum geurteilt werden, wenn es mal zum Prozess kommt - aber das ist erstmal nur meine Meinung. Also ich halte diesen Teil er Anschlussbedingungen für nichtig, da die Bestimmung auf keiner Norm, Vorordnung oder Gesetz beruht.Meines Wissens gibt es auch in ganz Deutschland noch kein einzigen Netzbetreiber, der abseits von Modellprojekten je das Recht auf Steuerung der Dauerstromverbraucher im privaten Bereich umgesetzt hat. Von daher kann man guten Gewissens alles machen was nicht gefährlich ist. Dabei möchte ich explizit die Schukodose zu überlasten erwähnen oder Wallboxen an Stromkreisen zu betreiben, die nicht einzeln abgesichert sind. Sollte bei einer Normgerechten CEE-Dose immer erfüllt sein - aber kaum eine Hausinstallation ist 100% Norm gerecht.
Ob man jetzt seine mobile Wallbox anmeldet - oder sich vom lokalen Fürstentum ähm Netzbetreiber so sehr eingeschüchtert fühlt diese gar nicht erst zu betreiben, bleibt dem eigenen Mut überlassen. Es gibt auf jeden Fall keine Netzbetreiberpolizei die das Kontrollieren würde oder sonst irgend jemand der ein Recht deswegen hätte dazu überhaupt das Grundstück zu betreten oder gar vor Gericht ein Durchsuchungsbeschluss zu erwirken um das zu überprüfen.
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Ist aber dennoch so richtig. Alle Wallboxen (über 4.2KW) müssen beim Netzbetreiber angemeldet werden. Bei 22KW muss dieser die zusätzlich noch genehmigen. Was jetzt der einzelne daraus macht ist ihm überlassen.
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Bei mobilen Wallboxen sollte man bedenken, dass diese häufig (immer?) unzulässig sind, da sie mit einer Leistung von über 4,2 kW unter § 14a EnWG fallen und somit fest installiert werden müssen (und netzdienlich steuerbar sein müssen). Hier ein Auszug von der Website der TEN, meines Netzbetreibers:
„Welche Anlagen sind von der neuen Regelung betroffen?
Die neuen Regelungen gelten grundsätzlich für alle steuerbaren Verbrauchseinrichtungen in der Niederspannung mit einer elektrischen Leistung von mehr als 4,2 kW.
Das sind
- private Ladestationen für E-Autos ohne öffentlichen Zugang (Wallboxen)
- Klimaanlagen/Anlagen zur Raumkühlung
- Wärmepumpen (inkl. Heizstäbe)
- Stromspeicher (sowohl AC- als auch DC-gekoppelte Speicher), die fest installiert sind
und ab dem 01.01.2024 in Betrieb genommen wurden.“
Und:
„Die vorgenannten Anlagen sind fest anzuschließen und dürfen nicht über Steckeinrichtungen angeschlossen werden.“
Das kann natürlich jeder handhaben wie er mag, ich habe mich deswegen gegen eine Mobile Wallbox entschieden und gehe den offiziellen Weg, obwohl eine 16 und 32A CEE Dose vorhanden gewesen wäre.
Völliger Blödsinn, eine mobile 11kW Wallbox darf betrieben werden, muss aber angemeldet werden, ist aber genehmigungsfrei...d.h. der Netzbetreiber darf sie nicht ablehnen. bei 22kW sieht das schon anders aus.
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Ich habe dich nie geschrieben, dass eine 11kW Wallbox nicht betrieben werden darf. Ich habe lediglich darauf hingewiesen, dass in der TAB meines Netzbetreibers TEN (und ich weiß auch von weiteren Nerzbetreibern die das so in ihren TABs haben) steht, dass Verbraucher über 4,2 kW nicht gesteckt sein dürfen, sondern fest zu verdrahten sind. Und ja auch bei der TEN ist eine Wallbox bis 11 kW nur meldepflichtig, über 11 kW ist sie genehmigungspflichtig. Ob man sich an die TAB hält ist jedem selbst überlassen, ist aber eben laut TAB unzulässig.
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Völliger Blödsinn, eine mobile 11kW Wallbox darf betrieben werden, muss aber angemeldet werden, ist aber genehmigungsfrei...d.h. der Netzbetreiber darf sie nicht ablehnen. bei 22kW sieht das schon anders aus.
Hat Weeken auch nicht behauptet:
Alles mit Schuko Stecker ist genehmigungsfrei und auch/ weil unter 4,2 kW. Bei CEE Geräten, also drei Phasen 400V und 16 oder 32 A ist man deutlich drüber und damit melde bzw. genehmigungspflichtig und im Bereich von § 14a EnWG
Und ich stelle fest, dass sich hier im Forum ein recht aggressiver Ton zu etablieren scheint, oder wie soll man einen Beitrag, der mit einer diskreditierenden Bemerkung „völliger Blödsinn“ beginnt, bewerten?
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Die Netzbetreiber versuchen immer wieder gern Vorschriften zu ihren Gunsten zu biegen. Das gleiche läuft auch bei Balkonkraftwerken. Eine mobile 11kW Wallbox muss angemeldet werden,darf aber nicht abgelehnt werden. Die Forderung der Netzbetreiber,das alles ein Elektriker machen muss ist illegal. Wird versucht eine Anmeldung auf der Webseite zu verhindern,bekommt der Betreiber ein Einschreiben mit Rückschein mit der Anmeldung. So musste ich es bei der Anmeldung des Balkonkraftwerks machen.1 Jahr später kam dann die Bestätigung.
Das ganze Thema haben wir erst im Sommer in der EFK Weiterbildung behandelt.
Also bitte nicht den Fragenden verunsichern. Zum einstecken eines CEE Steckers ist kein Elektriker nötig. Brennenstuhl führt auch hochwertige mobile Wallboxen,nur etwas teuer.
Bei einer fest installierten Wallbox sieht das etwas anders aus, wo ein RCD Typ B Pflicht ist und ein Elektriker. Empfohlen ist der sowieso, auf Grund der vielen gepulsten Geräte und Oberwellen im System.