So am letzten Tag, vor Ablauf der drei Wochen, zu der meine Bestellung unverbindlich geworden wäre, war dann doch die Auftragsbestätigung samt Kommissionsnummer im Briefkasten. Die Whatsapp-KI konnte mir aber heute Abend noch keine Einplanung beauskunften - nur das das Fahrzeug bestellt ist, wusste sie zumindest. Üben wir uns im gelassenen Abwarten - und ganz egoistisch hoffen wir dass die Produktion geübt ist bis meiner dran kommt.
Beiträge von city_lion
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10-80 in unter 24 Minuten
10-100% in 52 Minutenpasst.
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Mehr als das, was in allen anderen Vorstellungen, Covered-Drives auch schon gezeigt wurde war ja leider nicht dabei. Insbesondere ein unabhängiger Ladetest wäre hoch interessant.
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Da warten einige schon länger als ein Jahr auf ihren cupra tavascan, obwohl ursprünglich (auch vom Experten im Chat) viel frühere Liefertermine genannt werden.
... selbe beim Skoda Elroq und beim Born im Form (den ich ja heute besitze) und beim ID.Polo liest man auch schon "nicht mehr dieses Jahr" wenn man jetzt bestellt. Und dann kommt in den Nachrichten dauernd der Autoindustrie geht es so schlecht, weil viel zu große Überkapazitäten...
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Ich habe meinen am 30.04 bestellt. Bisher habe ich noch keine Mail von Cupra bzw. auch keine Kommissionsnummer dazu. Ab wann sollte ich beim Händler nachfragen? Die Mail-Adresse war richtig, das habe ich gesehen.
gab die selbe Frage schon mal, daher erlaube ich mir meine Antwort auch einfach zu zitieren:
Beim Autokauf ist die Reihenfolge der abgegebenen "Willenserklärungen" bis der Kaufvertrag dann rechtlich als abgeschlossen gilt in der Regel so, dass du eine verbindliche Bestellung abgibst und dir darauf der Händler eine schriftliche Auftragsbestätigung zuschickt und mit dieser erhältst du dann die Kommissionsnummer. Beim Leasing ist es ähnlich - hier kommt der Vertrag i.d.R. mit der Annahmebestätigung durch die Leasing-Bank zu Stande.
Laut den mir ausgehändigten "Neuwagen-Verkaufsbedingungen" ist die abgegebene Bestellung 3 Wochen für den Käufer verbindlich. Das kann aber auch länger sein. Das sollte in der Regel der Zeitraum sein in dem der Händler spätestens die Auftragsbestätigung verschickt.
Bei mir das genauso - mein Händler hat bis jetzt noch keine Auftragsbestätigung geschickt genauso wie die "Welcome to the Tribe"-Mail von Cupra noch nicht kam. Morgen läuft die Frist ab - ich bin noch am überlegen ob ich dort überhaupt mein Auto haben will - am Freitag kann ich ja woanders bestellen und meine Bestellung zurück ziehen.
Falls der Händler mit liest - ich würde eigentlich schon gerne mal gute Erfahrung mit ihm machen, das Verkaufsgespräch war so nett...
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Vom Kauf eines E-Autos haben mir 3 Verkäufer aus 3 verschiedenen Autohäusern (Kia, Seat, Renault) abgeraten

Frage mich, wie geht man denn auf die Verkäufer zu um solch eine Aussage zu bekommen?
Bei mir haben Verkäufer nur genau die Aufgaben: ggf. eine Probefahrt zu organisieren, mir einen Preis zu nennen, den Kauf formal abzuschließen und das Auto zu übergeben. Ich frag die weder nach Rat noch Meinung.
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Mal eine Frage zur "Kommissionsnummer" : Bekommt die der Händler, oder bekomme ich die ? Wie lange nach der Bestellung ?
Danke, Achim
Beim Autokauf ist die Reihenfolge der abgegebenen "Willenserklärungen" bis der Kaufvertrag dann rechtlich als abgeschlossen gilt in der Regel so, dass du eine verbindliche Bestellung abgibst und dir darauf der Händler eine schriftliche Auftragsbestätigung zuschickt und mit dieser erhältst du dann die Kommissionsnummer. Beim Leasing ist es ähnlich - hier kommt der Vertrag i.d.R. mit der Annahmebestätigung durch die Leasing-Bank zu Stande.
Laut den mir ausgehändigten "Neuwagen-Verkaufsbedingungen" ist die abgegebene Bestellung 3 Wochen für den Käufer verbindlich. Das kann aber auch länger sein - ich meine bei einem früheren Autokauf war das auch mal 6 Wochen. Das sollte in der Regel der Zeitraum sein in dem der Händler spätestens die Auftragsbestätigung verschickt.
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Beim Thema Anhängelast hat sich ein Absatz aus der Verbrennerzeit erhalten:
ZitatDie angegeben Anhängelasten gelten nur für Höhen bis 1000 m über dem Meeresspiegel. Da aufgrund steigender Höhenlage die Motorleistung sinkt und damit auch die Steigfähigkeitabnimmt, sinkt auch die zulässige Anhängelast entsprechend. Für jede weitere angefangene 1000 m Höhe muss das Gespanngewicht um 10 % verringert werden.
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BA1968 ja wir haben halt noch April - ich denke auch nicht, dass die neue Preisliste mit frei konfigurierbaren Ravals schon am 1.Mai kommen wird, wenn sie denn überhaupt noch im Mai kommt.