Wie ist das beim Leasing mit Ersatzmobilität in so einem Fall. Immerhin zahl ich ja weiter und kann das Auto nicht nutzen.
Genauso wie wenn du einen gekauftes Auto hast. Der Leasinggeber ist fein raus, er hat mit der Ersatzmobilität nix am Hut.
Da du aber einen Neuwagen geleast hast, hast du die normale Cupra-Mobiltitätsgarantie zwei Jahre lang. Die beinhaltet bei Pannen einen Ersatzwagen bis 5 Tage und bei Pannen die der Hersteller (also klassischer Garantiefall) zu verantworten hat bis Reparaturende (https://www.cupra.com/content/…roschuere_210x297_v01.pdf) Entscheidend ist jedoch das Wort Panne - sie gilt meines Wissens nur dann wenn es eben eine Panne im Wortsinn ist - also das Auto fahrunfähig in die Werkstatt geschleppt wird. Wenn du "nur nervede Fehler" hast, kannst ihn nicht auf den Hof stellen und sagen du willst ein Ersatzwagen bis die Fehler behoben sind.