Stimmt nicht:
Auch mobile Wallboxen müssen angemeldet werden. Rechtlich gesehen gibt es hier nämlich keinen Unterschied zu stationären Wallboxen. Mit einer Leistung von mehr als 4,2 Kilowatt müssen sie durch den Netzbetreiber steuerbar sein. Diese Vorgabe ist seit dem 01. Januar 2024 in der Regelung des §14a des Energiewirtschaftsgesetzes zur Förderung Erneuerbarer Energien festgehalten
Vergleiche auch: Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) §14a
Hier wird nicht unterschieden zwischen festinstalliert und mobil. Prinzipiell müsste also jede Starkstromdose an der eine Wallbox betrieben werden soll regelbar sein und angemeldet werden.